Sonderplatzregel 1: Gestützte Bäume
Gestützte Bäume und Junganpflanzungen (Sträucher) gelten zu ihrer Schonung als unbewegliche Hemmnisse. Es kann nach Regel 24-2 Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Sonderplatzregel 2: Grenze Wasserhindernisse
Als Grenze zu Wasserhindernissen gilt nicht die Verbindungslinie der Markierungspflöcke, sondern die Mähkante zwischen Semirough und Rough.
Sonderplatzregel 3: Brücken
Alle Brücken gelten mit der gesamten Brückenkonstruktion als im Wasserhindernis befindlich. Befindet sich ein Ball auf einer Brücke oder berührt diese, darf keine Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Sonderplatzregel 4: Drop Zone Bahn 3 und 6
Auf Bahn 3 und 6 besteht für den Spieler neben den in Regel 26 Wasserhindernisse festgelegten Erleichterungen auch die Option, unter Hinzurechnung eines Strafschlags den Ball in der Drop Zone fallen zu lassen.
St. Johann, 18. März 2021